Allgemeine Beförderungsbedingungen (AGB) für Busanmietung der Firma Omnibusbetrieb Hinrich Uffen, Folkmar Uffen e.K.

Emder Straße 34, 26802 Moormerland


1. Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Beförderung von Personen im Rahmen individuell vereinbarter Busanmietungen mit Fahrer durch das Unternehmen Omnibusbetrieb Hinrich Uffen, Folkmar Uffen e.K..


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die mündliche, telefonische oder elektronische Bestätigung eines vom Kunden erteilten Buchungsauftrags durch das Busunternehmen zustande. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sowie Buchungen per E-Mail gelten als verbindlicher Vertragsabschluss, sofern sich Inhalt und Umfang der Leistung zweifelsfrei ergeben und das Unternehmen die Durchführung der Fahrt zugesagt hat. Der Kunde erkennt durch die Auftragserteilung diese Beförderungsbedingungen an.


3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Änderungen des Fahrverlaufs aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsstörungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse bleiben vorbehalten, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Rechnungsbetrag vor Fahrtantritt fällig.

Zusätzliche, während der Fahrt entstehende Kosten wie Parkgebühren, Straßen-, Tunnel- oder Brückenmaut, Fährkosten, Übernachtungskosten für das Fahrpersonal oder vergleichbare Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Diese Kosten werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt oder sind vor Ort direkt zu begleichen, je nach Absprache.

Der vereinbarte Fahrpreis gilt ausschließlich für die direkte Strecke vom Abfahrts- zum Zielort. Zwischenstopps, Umwege oder anderweitige Routenabweichungen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, sind vorab abzustimmen und werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für verlängerte Wartezeiten oder geänderte Fahrpläne.

Jede über die vereinbarte Fahrzeit hinausgehende Zusatz- oder Wartestunde wird dem Kunden mit 80,00 € brutto in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt je angefangener Stunde, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Bei erheblichen Treibstoffpreissteigerungen (z. B. Diesel), die zwischen Vertragsabschluss und Fahrtbeginn eintreten, behält sich das Unternehmen vor, diese Mehrkosten anteilig an den Kunden weiterzugeben. Voraussetzung ist, dass der Preisanstieg mindestens 5 % gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beträgt.


5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält sich das Unternehmen vor, folgende Stornogebühren zu berechnen:

  • bis 30 Tage vor Fahrtantritt: kostenlos
  • 29–14 Tage vor Fahrtantritt: 25 % des Gesamtpreises
  • 13–7 Tage vor Fahrtantritt: 50 % des Gesamtpreises
  • weniger als 7 Tage vor Fahrtantritt: 80 % des Gesamtpreises
  • am Tag der Fahrt oder bei Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises


6. Rücktritt und Kündigung durch das Unternehmen

Das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn die Durchführung der Fahrt durch außergewöhnliche Umstände (z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsverhältnisse) unmöglich oder erheblich erschwert wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Dies gilt auch bei unverschuldeten technischen Defekten am Fahrzeug, unvorhersehbaren Verkehrsbeeinträchtigungen (z. B. Stau, Sperrungen) oder der kurzfristigen Verhinderung des eingesetzten Fahrpersonals.
In solchen Fällen bemüht sich das Unternehmen nach Kräften um eine Ersatzlösung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ausgleichszahlungen besteht jedoch nicht.


7. Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bus nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Der Kunde haftet für Schäden oder übermäßige Verunreinigungen, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
Für grobe Verunreinigungen, wie z. B. verschüttete Getränke, Essensreste oder sonstige starke Verschmutzungen, werden zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 80,00 € brutto pro Fall berechnet.
Diese Regelung gilt unabhängig von einem eventuellen Ausschluss von der Beförderung.


8. Haftung

Das Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.


9. Gepäck und mitgeführte Gegenstände

Jeder Fahrgast darf Gepäck im üblichen Umfang mitführen. Für Schäden oder Verlust haftet das Unternehmen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Durchführung des Vertrags erforderlich.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.